Saskia Gauthier
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REchtsmedizin
Als Rechtsmedizinerin untersucht man mitnichten nur Tote. Natürlich gehört die Leichenschau am Fundort mit bei entsprechender Fragestellung sich daran anschliessender Obduktion zu den Hauptaufgaben. Wir untersuchen aber auch lebende Personen.
Lebende
Verstorbene