Bei allen aussergewöhnlichen Todesfällen (agT) in der Schweiz wird eine amtsärztliche Leichenschau (sog. Legalinspektion) am Fundort durchgeführt. Als agT gelten alle plötzlichen und unerwarteten sowie alle unklaren oder offenkundig nicht-natürlichen Todesfälle. Neben Unfällen, Suiziden oder Tötungsdelikten fallen hierunter auch die gänzlich unerwarteten Todesfälle, wie z.B. der 20-Jährige, der beim Fussballspielen plötzlich tot zusammenbricht. Vor Ort wird der entkleidete Leichnam im Beisein von Polizei und Staatsanwaltschaft untersucht, um die Todeszeit eingrenzen zu können und um Hinweise auf Todesart und Todesursache festzustellen. Kann eine Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen werden, wird von der Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet. Hierbei werden neben der vollständigen Präparation aller Organe häufig auch forensisch-toxikologische, klinisch-chemische und feingewebliche Untersuchungen durchgeführt.