Saskia Gauthier
Untersuchung Lebender
Prügeleien, Messerstechereien, sexuelle Übergriffe, häusliche Gewalt oder Kindesmisshandlungen... Leider scheinen sich derartige Ereignisse zu häufen, insbesondere an den Wochenenden. Wie bei den Verstorbenen, wird auch hier von der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung angeordnet und zwar nicht nur von den Geschädigten, sondern häufig auch von den Tatverdächtigen.
Fragestellungen sind z.B. die Tatrekonstruktion oder die Schwere der entstandenen Verletzungen bzw. deren Folgen. Zur Untersuchung gehört auch eine Fotodokumentation der erhobenen Befunde und die Sicherung allfälliger DNA-Spuren am Körper der Untersuchten sowie die Asservation von Blut und Urin.